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Die Wahrung der Privatsphäre im Zeitalter von Computer und Internet

Die Sicherstellung, dass private Überspielungen nicht ungewollt an die Öffentlichkeit gelangen, erfordert nicht nur die geeignete Einstellung zu diesem Thema, sondern auch Fachwissen und technisches Potenzial. Selbst bei bester Absicherung ist es nicht möglich, das Daten, die irgendwann einmal auf einen Computer überspielt wurden, vollständig zu löschen, ohne das System völlig neu einzurichten zu müssen. Dasselbe gilt für Festplattenrecorder, die (glücklicherweise) (noch) nicht mit dem Internet verbunden sind, denn für das vollständige Löschen einer Videodatei mit einer Größe von 4,3 Gigabyte müssten auch diese Geräte ungefähr 30 Minuten benötigen. 

Es gibt inzwischen eine mehrfach bestätigte Erkenntnis: "Software kann nicht sicher mit anderer Software beseitigt oder geschützt werden". Der Beweis hierfür lieferten Viren, die bereits Minderjährige programmieren konnten, um Schäden in Millionenhöhe anzurichten. Ist Ihre Schmalfilmüberspielung aber erst einmal auf irgendeinem fremden Computer oder einer internen Festplatte gewesen, reicht ein 20 Euro teures Computerprogramm bereits aus, um nur einfach gelöschte Videodateien (Papierkorb leeren!) noch Jahre später wieder ansehen zu können, wenn diese nicht einst mit Spezialsoftware restlos geschreddert oder mehrfach überschrieben wurden.

Aus diesem Grund arbeitet MUVIG nicht mit Computern, um Schmalfilmüberspielungen zwischenzuspeichern, denn diese Daten werden auf die interne Festplatte geschrieben, die über sehr erstaunliche Erinnerungseigenschaften verfügen kann und längst gelöschtes noch nach der dritten Betriebssystem- Neuinstallation problemlos (die entsprechende Konvertierungssoftware vorausgesetzt) wiederbeleben lässt. 

Darüber hinaus erfordern DVDs, die gewerblich mit einem Computer erstellt werden, lizenzpflichtige Erstellungsprogramme, die Wasserzeichen und Zusatzordner auf der DVD hinterlassen (,die nichts mit den Videodateien zu tun haben und oftmals nur HTML- Dateien mit Linklisten enthalten) und Anlass für nachträgliches Abfragen der Lizenzverträge für die Erstellungssoftware geben könnten. Um hochwertige Qualität mit einem Computer auf DVD zu bringen, reichen preiswerte Programme aus unserer Sicht jedoch nicht aus. Teure Software verteuert außerdem den Preis der Überspielung. Wir sind der Meinung, das bunte DVD- Menüs im Hollywood- Stil unpassend für private Überspielungen sind, insbesondere dann, wenn die Überspielung ohne Ton erfolgt. Aus unserer Sicht ist es Spielerei, wenn bei aufwändigen DVD - Menüanimationen kein Originalton oder passende Vertonungsmusik mit der Schmalfilmüberspielung gleichzeitig auf die DVD übertragen wird. Es ist nahe liegend, das sich der anspruchsvolle Anwender seine Schmalfilme auf eine externe USB2 - Festplatte oder auf eine Mini- DV- Kassette überspielen lässt und dann zu Hause selbst am PC bearbeitet.

Wir überspielen Schmalfilme deshalb auf hochwertige digitale Zwischenmaster, die mit dem originalen Filmton oder MUVIG - CDs vertont werden können und nach Auftragserledigung restlos gelöscht werden. Bei MUVIG bleibt Privates tatsächlich privat, was Inhalte selbst aufgenommener Schmalfilme und Bilder, aber auch selbst aufgenommener Musik und Sprache betrifft.

Unser Entgegenkommen zur Wahrung der Privatsphäre endet dann, wenn Auftraggeber entgegen vorheriger Vereinbarung und Auftragsformulierung unsere Aufwendungen nicht bezahlen oder kommerzielle Absichten verheimlichen. In diesem Fall behalten wir uns juristische Schritte vor.

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